Analyse der Prüfung und ihrer einzelnen Aufgaben
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Um zu klären, ob eine Prüfung und ihre Aufgaben angemessen waren oder wegen einer problematischen Gestaltung von vielen Schüler/innen nicht erfolgreich bewältigt werden konnten, hilft es, sich selbst folgende Fragen zu stellen:
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Kamen bestimmte Fehler auffällig häufig vor?
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War die geforderte Mindestkompetenz angemessen?
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Hat die Klasse und haben die einzelnen Schüler/innen das gesteckte Lernziel erreicht, so dass man im Unterricht fortfahren kann?
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Gab es Auffälligkeiten, die auf eine zu knapp bemessene Arbeitszeit schließen lassen?
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Traten Ermüdungseffekte durch eine zu lange Prüfung auf?
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Sind bei einzelnen Schüler/innen oder bei der ganzen Klasse auffällige Leistungsveränderungen zu beobachten?
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Waren einzelne Aufgaben oder die gesamte Prüfung unerwartet schwierig? Dabei gilt als „schwierig“, was viele Schüler/innen nicht bewältigen konnten. Die Schwierigkeit sollte im Allgemeinen im mittleren Bereich liegen. Besonders bedeutsame Aufgaben sollten jedoch von vielen Schüler/innen gelöst bzw. richtig beantwortet worden sein.
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Sind die einzelnen Aufgaben trennscharf? Aufgaben sind trennscharf, wenn sie von jenen Schüler/innen häufiger gelöst wurden, die auch ein besseres Gesamtergebnis haben. Andernfalls besteht der Verdacht, dass die Aufgaben nicht valide sind.
Herausnahme einzelner Aufgaben aus der Prüfung oder Annullierung der gesamten Prüfung
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Wenn sich einzelne Aufgaben als unangemessen erweisen, sollten sie nachträglich von der Bewertung ausgeschlossen werden. Den Schüler/innen, die sie dennoch lösten, sollten die erreichten Punkte als Zusatzpunkte angerechnet werden. In Extremfällen kann es sein, dass man eine unangemessene Prüfung als ganze zurücknehmen und wiederholen muss.
Endgültige Bewertung
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Werden nach der Aufgabenanalyse bestimmte Aufgaben oder Fragen von der Bewertung ausgeschlossen, muss auch die Bewertung der einzelnen Schüler/innenleistungen entsprechend korrigiert werden.
Rückmeldung der Ergebnisse und Handlungskonsequenzen
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Die Rückmeldung der endgültigen Bewertung sollte mit Informationen für die Schüler/innen, Eltern und ggf. weitere Lehrkräfte verbunden sein, wie der Lernerfolg künftig noch verbessert werden kann. Eventuell ergeben sich auch Konsequenzen für die weitere Gestaltung des Unterrichts.
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Das den Schüler/innen z.B. in einem Lerngespräch gegebene Feedback sollte möglichst immer:
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das Lernziel in Erinnerung bringen („Wir wollen lernen, Brüche zu kürzen.“)
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informieren, wo Schüler/innen aktuell stehen („Du kannst schon durch 2 oder 5 teilbare Zahlen erkennen.“)
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das nächste Teilziel aufzeigen („Du kannst dich jetzt mit den Teilbarkeitsregeln für 3 und 9 beschäftigen.“)
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Feedback kann sich auf vier Ebenen beziehen:
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Ergebnisse bzw. Korrektheit oder Vollständigkeit einer Aufgabenbearbeitung („Du hast die Teilbarkeit bei 28 von 30 Zahlen richtig beurteilt.“)
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Lern- und Arbeitsprozesse („Es ist eine gute Idee, die Endziffern farbig zu markieren. Vielleicht solltest Du verschiedene Farben verwenden?“)
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Selbstregulation („Du kennst ja die Teilbarkeitsregeln für 2 und 5. Rufe sie dir zwischendurch immer wieder einmal in Erinnerung, bevor Du weitere Zahlen anschaust!“)
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Person („Du bist sehr strebsam.“); jedoch ist auf die Person bezogene Rückmeldung wenig effektiv, weil sie keine lernbezogenen Informationen enthält und sich negativ auf die Entwicklung der intrinsischen Motivation auswirken kann. Ausserdem gehören „Persönlichkeitsdiagnosen“ nicht in den Unterricht!