Auswahl der Prüfungsinhalte
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Normalerweise können nicht alle behandelten Unterrichtsinhalte auch geprüft werden, sondern man muss sich auf einen Teil beschränken. Diese Auswahl sollte aber repräsentativ für den gesamten Stoff sein und den Unterricht möglichst proportional abbilden. Im Unterricht ausführlicher besprochene Inhalte müssen auch bei der Prüfung einen Schwerpunkt bilden, um ein zuverlässiges Bild der Leistung zu erhalten. Nur am Rande Erwähntes gehört nicht in die Prüfung.
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Falls Repräsentativität nicht möglich ist, sollte man bedeutsamere Inhalte weniger bedeutsamen vorziehen. Bedeutsam sind dabei solche Inhalte, die im Unterricht besonders hervorgehoben wurden, auf die zukünftiger Unterricht aufbaut oder die im (Berufs-)Leben wichtig sein werden.
Auswahl der Prüfungsform
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Prüfungen können schriftlicher, mündlicher oder praktischer Natur sein. Nicht in allen Fächern kann in jeder der drei Formen, in vielen aber doch auf unterschiedliche Arten geprüft werden. Hierbei ist es wichtig, Prüfungstraditionen zu hinterfragen: In Physik z.B. kann man ebenso praktisch prüfen, wie man in Kunst auch theoretisch testen kann.
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Bei der Auswahl der Prüfungsform sollte man die jeweiligen Vor- und Nachteile abwägen: Bei schriftlichen und bei praktischen Prüfungen, deren Gegenstand ein Produkt ist (z.B. ein Werkstück), sind Objektivität und Reliabilität meist besser als bei mündlichen Prüfungen. Auch fühlen sich die meisten Schüler/innen wohler in schriftlichen und praktischen Prüfungssituationen. Ein Nachteil der schriftlichen Form ist aber, dass sie fast nur kognitive Kompetenzen abprüft. Mündliche und vor allem praktische Prüfungen sind ganzheitlicher, praktische Prüfungen außerdem auch lebensnäher und damit valider als die anderen Prüfungsformen.
Auswahl der Aufgabenformen
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Die Einteilung möglicher Aufgabenformen orientiert sich daran, inwieweit in der Prüfung Lösungen vorgegeben sind und diese Informationen auch den Schüler/innen vorliegen.
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Bei geschlossenen Aufgaben müssen richtige Antworten, die zusammen mit anderen Antwortoptionen vorgegeben sind, identifiziert werden. In diese Kategorie fallen z.B. Multiple-Choice-Tests.
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Wenn die Lehrkraft präzise Vorstellungen von korrekten Antworten hat, den Schüler/innen die Lösungsalternativen aber nicht vorliegen, spricht man von halb offenen Aufgaben. Die bekannteste Variante sind Lückentexte. Bei halb offenen Aufgaben muss für die Schüler/innen unmissverständlich klar sein, dass jeweils ganz bestimmte Antworten erwartet werden. Sonst besteht die Gefahr, dass sie irrtümlich als offene Aufgaben wahrgenommen werden.
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Bei offenen Aufgaben hat sich die Lehrkraft noch nicht (völlig) festgelegt, welche Antworten sie als richtig akzeptieren wird. Das ist bei Essays und Freiantwortaufgaben der Fall.
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Die Auswahl der Aufgabenformen muss im Bewusstsein ihrer Vor- und Nachteile erfolgen:
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Geschlossene Aufgaben überprüfen passives und kein aktives Wissen. Information muss nur wiedererkannt, aber nicht frei erinnert werden.
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Eine Prüfung mit vielen geschlossenen Aufgaben ist aufwändiger in der Erstellung, aber ökonomischer in der Korrektur.
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Bei geschlossenen Aufgaben können Schüler/innen in derselben Zeit viel mehr Aufgaben bearbeiten, was den Messfehler deutlich reduziert.
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Bei geschlossenen Aufgaben kann die Lösung erraten werden. Um dem entgegenzuwirken, sollten alle Antwortoptionen plausibel sein und man sollte durch ausreichend viele Antwortoptionen die Ratewahrscheinlichkeit reduzieren.
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Leistungen bei geschlossenen und halb offenen Aufgaben lassen sich besser vergleichen als solche bei offenen, was die Auswertungsobjektivität deutlich erhöht.
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Bei offenen Aufgaben werden die sprachlichen Fähigkeiten der Schüler/innen wichtiger und es besteht die Gefahr, diese mitzubenoten (was die Validität reduziert).
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Zusammenfassend kann gesagt werden, dass keine Aufgabenform einer anderen grundsätzlich überlegen ist. Aber jede begünstigt bestimmte Schüler/innen und benachteiligt andere. Deshalb sollte man bei der Wahl der Aufgabenformen auf Abwechslung achten.
Festsetzen des Anforderungsniveaus
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Auch hinsichtlich des Anforderungsniveaus sollte eine Prüfung ein proportionales Abbild des vorangegangenen Unterrichts sein.
Wenn im Unterricht beispielweise der Schwerpunkt auf Informationsvermittlung und -wiedergabe lag, sollten in der Prüfung Wissensinhalte und nicht Verständnis oder Transfer abgeprüft werden und vice versa. Andernfalls wäre die Prüfung nicht inhaltsvalide.
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Bestimmung des Aufgaben- und Prüfungsumfangs
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Je mehr Aufgaben die Prüfung enthält, desto zuverlässiger (reliabler) wird der Unterrichtsstoff abgeprüft. Wichtig ist, dass die Aufgaben unabhängig voneinander zu bearbeiten und zu lösen sind. Weniger und dafür komplexere Aufgaben führen zu geringerer Reliabilität, erfassen Leistungen aber ganzheitlicher. Prüfungen mit komplexeren Aufgaben erfassen damit anspruchsvolle Kompetenzen besser, Prüfungen mit vielen kleinen Aufgaben erfassen dagegen besser die vollständige Beherrschung ganzer Gebiete.
Formulierung der Aufgaben
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Es ist wichtig, eine gut verständliche und altersgemäße Sprache zu verwenden. Prüfungen stellen stressige Situationen dar. So können Schüler/innen schon durch Formulierungen irritiert werden, die ihnen im Schulalltag keine Probleme bereiten würden. Aus diesem Grund sollte man das Sprachniveau niedriger halten als im normalen Unterricht und zusätzliche Strukturierungshilfen geben wie Hervorhebungen, Grafiken etc.
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Inhaltlich sollte jede Aufgabe klar in einen Informations- und einen Frageteil gegliedert sein. Der Informationsteil muss hierbei auf übersichtliche Weise alle Informationen enthalten, die notwendig sind, um die Aufgabe lösen zu können. Erst anschließend sollte die Frage gestellt werden. Wenn man denkt, dass die Schüler/innen bereits über die benötigten Informationen verfügen, weil sie Teil des Alltagswissens sind, sollte man sich im Vorfeld stichprobenartig davon überzeugen. Der Frageteil der Aufgabe sollte die Schüler/innen unmissverständlich und präzise anweisen, was sie zu tun bzw. herauszufinden haben.
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Die Reihenfolge der Aufgaben
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Auch wenn die Schüler/innen meist selbst bestimmen können, in welcher Reihenfolge sie Aufgaben in einer Prüfung bearbeiten wollen, wählen sie doch meist die vorgegebene Sequenz. Und selbst wenn sie das nicht tun, lesen sie die Aufgaben i.d.R. in der bestehenden Reihenfolge. Daher sollte die Reihenfolge der Aufgaben in einer schriftlichen Prüfung psychologisch und pädagogisch sinnvoll sein.
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Gut bewährt hat sich, den Schüler/innen zu Beginn einfachere Fragen zu stellen, um ihnen erst die Zeit zu geben, mit der Prüfungssituation vertraut zu werden und das Selbstvertrauen zu stärken. Die schwierigsten Aufgaben sind am besten im Mittelteil der Prüfung zu platzieren, da gegen Ende meist schon die Konzentration nachlässt und Ermüdung auftritt. Bei vielen kleineren Aufgaben sollten zwischendurch immer wieder leichtere Fragen eingeplant werden.
Planung der Prüfungssituation
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Prüfungsdauer: Schüler/innen sollten nicht über die Ermüdungsgrenze hinaus arbeiten müssen. Bei Grundschulkindern ist diese nach ca. 15-20 Minuten erreicht und bei älteren Schüler/innen nach 30-45, maximal aber 60 Minuten. Die Prüfungsdauer sollte dabei den Zeitvorgaben für vergleichbare Aufgaben im Unterricht entsprechen. In der Prüfung sollte kein höheres Arbeitstempo verlangt werden als im Unterricht. Dieser muss auch schon auf das geforderte Tempo vorbereiten.
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Prüfungszeitpunkt: Die ersten und letzten Stunden des Vormittags oder die Stunde nach der Mittagspause sind ungünstig, ebenso Stunden nach dem Sportunterricht. Auch eine starke Häufung von Prüfungen in einem bestimmten Zeitraum kann Prüfungsleistungen beeinträchtigen. Soweit möglich, sollte man auf diese Faktoren Rücksicht nehmen.
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Hilfsmittel: Es sollten dieselben Hilfsmittel erlaubt sein wie im Unterricht. Wenn in der Prüfung ohne Hilfsmittel gearbeitet werden soll, muss das auch im Unterricht eingeübt werden.
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Durchführung: Im Vorfeld ist zu planen, wie und welche Informationen zu Beginn einer Prüfung gegeben werden, welche Rolle die Lehrkraft während der Prüfung spielt (werden z.B. Fragen der Schüler/innen beantwortet?), wie auf das herannahende Ende einer Prüfung hingewiesen wird und wie die Bearbeitungen eingesammelt werden. Werden Prüfungen von derselben Lehrkraft stets vergleichbar durchgeführt, schafft das Sicherheit für die Schüler/innen und reduziert Prüfungsangst. Außerdem sollten innerhalb des Kollegiums Absprachen über Verfahrensweisen getroffen werden, um die Durchführungsobjektivität zu steigern.
Ausarbeiten einer Musterlösung
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Zur Anfertigung einer Musterlösung sollte man sich in die Rolle der Schüler/innen hineinversetzen und die Aufgaben unter den Bedingungen ihrer Prüfungssituation selbst bearbeiten. Eine solche Musterlösung auszuarbeiten, hat viele Vorteile:
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Man bemerkt eher Fehler, Unklarheiten und mögliche Missverständnisse.
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Die für die Punktevergabe notwendige Gliederung in Teilschritte wird klarer.
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Eigene Zielvorstellungen werden konkretisiert und nicht nach der Prüfung unbewusst angepasst.
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Man kann eigene Erwartungen nach der Prüfung auch Schüler/innen und Eltern gegenüber transparent machen.
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Die benötigte Zeit kann besser abgeschätzt werden.
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Festlegen der Punkte
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Um Punkte und Fehler zuweisen zu können, müssen Schüler/innenleistungen in logisch isolierbare Einzelleistungen zerlegt werden. Was man dabei als Einzelleistung ansieht, ist letzten Endes immer auch eine Ermessensentscheidung, ebenso die Zählung von Fehlern.
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Häufig werden im Nachhinein qualitativ sehr unterschiedliche Teilleistungen aufaddiert. Hier sollte man lieber ähnliche Aufgaben zu Teilnoten zusammenfassen und erst aus diesen eine Gesamtnote bilden. Dabei ist jede Einzelleistung gleicher Größe gleich zu gewichten, nur umfangreicheren Aufgaben werden mehr Punkte zugewiesen, nicht aber vermeintlich schwierigeren.
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Ob ein Inhalt schwierig oder leicht ist, ist keine feste Größe, sondern hängt auch vom vorangehenden Unterricht und von den jeweiligen Bearbeiter/innen ab. Die Schwierigkeit sagt auch nichts aus über den Stellenwert eines Inhalts im Unterricht und in der Leistungsüberprüfung. Erst wenn Inhalte besonders bedeutsam sind, verdienen sie mehr Raum und Gewicht. Da bei bedeutsameren Inhalten oder Kompetenzen Lücken weniger akzeptiert werden können, sollte die Benotung hier auch strenger sein.
Festsetzen der Mindestkompetenz
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Jede Lehrkraft fällt im Unterricht permanent Entscheidungen über Zielerreichung und -verfehlung: Kann der nächste Inhalt vermittelt werden oder ist noch zusätzliche Übung nötig? Hat zumindest die große Mehrheit der Schüler/innen das Lernziel erreicht?
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Lehrkräfte haben in der Regel eine Vorstellung von dem Kompetenzgrad, über welchen Schüler/innen mindestens verfügen müssen, um auf dem jeweiligen Gebiet erfolgreich weiter zu lernen. Diesen bezeichnet man als Mindestkompetenz. Der Zeitraum, auf welchen sich die Prognose erfolgreichen Weiterlernens bezieht, kann sich auf das aktuelle Schuljahr beschränken, Bezug auf die ganze Schulstufe oder sogar den Schulabschluss nehmen. Lehrpläne und Schulbücher geben Aufschluss darüber, welche Kompetenzen für besonders bedeutsam gehalten werden.
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Für die Mindestkompetenz legt man die Kompetenzen zu Grunde, die für das Erreichen der Note 4, die ja einer „ausreichenden“ Leistung entsprechen soll, jeweils notwendig sind. In der Praxis kann das so aussehen, dass die Mindestkompetenz bei mindestens 50% richtiger Lösungen liegt. Geht es in einer Prüfung um seltener benötigte Kompetenzen, könnte die Mindestkompetenz auch niedriger angesetzt werden (z.B. bei mindestens 30% richtiger Lösungen).
Anlegen einer Notenskala
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Durch Notenskalen werden Schülerleistungen, die als Anzahl erreichter Punkte oder gemachter Fehler vorliegen, Ziffernnoten zugewiesen. Die Notenskala sollte vor der Prüfung festgelegt und im Nachhinein nicht mehr oder nur in gut begründeten Ausnahmefällen verändert werden (z.B. Absenken der Punktzahl für die Mindestkompetenz, wenn die Prüfung unerwartet schlecht ausgefallen ist oder bei nachträglicher Herausnahme von Aufgaben, die sich nicht bewährt haben; s.a. „Nach der Prüfung: 5 Schritte der Prüfungs- und Aufgabenanalyse“).
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Sofern man nicht durch rechtliche und amtliche Vorgaben gehalten ist, eine bestimmte Notenskala zu verwenden, und eine eigene Notenskala anlegen kann, sollte man zunächst einen „Sockel“ für die Mindestkompetenz festlegen. Das ist normalerweise die Punkte- oder Fehlerzahl, bei der man gerade noch die Note 4 = „ausreichend“ vergibt, welche ja die Mindestkompetenz abbildet. Nachdem der Punktwert für die Mindestkompetenz festgelegt wurde, wird der Bereich darunter in zwei gleich große Abschnitte für die Noten 5 und 6 unterteilt und der Bereich darüber in vier gleich große Abschnitte für die Noten 4, 3, 2 und 1 (weiter gehende Überlegungen und Beispiele vgl. Sacher 2014, S.101ff.).
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Hier ein Beispiel für eine Prüfung mit einer maximalen Punktzahl von 37 Punkten
und einer auf 14 Punkte festgelegten Mindestkompetenz:

